top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge mit der TZ Vermietung GbR

§1 Allgemeines und Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die über das Online-Buchungssystem auf unserer Website oder auf andere Weise (schriftlich oder mündlich) zwischen dem Anbieter TZ Vermietung GbR (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden. Mit der Buchung eines unserer Mietobjekte stimmen Sie diesen AGB zu.
(2) Der Mietvertrag umfasst die zeitlich begrenzte Überlassung von beweglichen Sachen (Mietobjekten) durch den Vermieter an den Kunden. Der Vermieter ist berechtigt, ein funktional gleichwertiges Mietobjekt bereitzustellen, falls das ursprünglich vereinbarte Objekt nicht verfügbar ist.
(3) Individuelle Sondervereinbarungen werden gesondert ausgewiesen und sind vor Vertragsabschluss zu treffen.
(4) Sie erreichen unseren Kundendienst per E-Mail unter tzvermietung@gmail.com oder telefonisch unter 02462 7709180.
(5) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
(6) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

§2 Vertragsabschluss, Mietgegenstand
(1) Die Präsentation unserer Mietobjekte auf unserer Website oder im Buchungssystem gilt stets als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Durch die Auswahl des Mietobjektes und das Anklicken von „Kostenpflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Gleiches gilt für mündliche oder schriftliche Angebote außerhalb der Website.
(2) Nach dem Anklicken von „Kostenpflichtig bestellen“ erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail. Diese dient nur als Eingangsbestätigung und stellt noch keine Annahme dar.
(3) Die Annahme erfolgt durch separate Auftragsbestätigung per E-Mail oder stillschweigend, wenn der Vermieter das Angebot nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang ablehnt.
(4) Kann das Angebot nicht angenommen werden, informiert der Vermieter per E-Mail; bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.

 

§3 Dauer der Miete
(1) Der Mietvertrag beginnt mit dem Zustandekommen gemäß §2 Abs. 3.
(2) Die Mietdauer richtet sich nach den im Buchungssystem angegebenen und vom Kunden gewählten Zeiträumen. Sie beginnt mit Bereitstellung am vereinbarten Mietbeginn und endet nach Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums.
(3) Abholung: Bei gebuchter Abholung verpflichtet sich der Kunde, den Mietgegenstand zu Mietbeginn selbst oder durch einen Bevollmächtigten in Besitz zu nehmen (Vorlage Ausweis/Reisepass). Andernfalls kann der Vermieter zurücktreten oder kündigen.
(4) Das Mietobjekt ist nach Ablauf der Mietdauer ordnungsgemäß zurückzugeben bzw. zur Abholung bereitzustellen. Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietgebühren entsprechend der Überschreitung berechnet werden. Gibt der Kunde den Besitz auf, darf der Vermieter den Mietgegenstand abholen; hierfür wird Zutritt zum Einsatzort gestattet.
(5) Führt die verspätete Rückgabe dazu, dass ein Nachfolgeauftrag nicht erfüllt werden kann, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden (inkl. entgangenem Gewinn).
(6) Eine verfrühte Rückgabe berechtigt nicht zur Rückerstattung nicht genutzter Mietzeit.
(7) Verlängerungen sind nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand vollständig gereinigt und funktionstüchtig zurückzugeben. Ist der Mietgegenstand nicht einwandfrei und gereinigt, wird eine Reinigungspauschale von 50,00 € fällig.

§4 Übergabe und Rückgabe des Mietobjektes
(1) Abholung: Übergabe am vereinbarten Ausgabeort (in der Regel Lagerstandort). Transport/Be- und Entladung erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden.
(2) Lieferung: Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Übergabe an der Lieferadresse.
(3) Der Kunde hat bei Übergabe Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Stunden schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt das Mietobjekt als ordnungsgemäß übergeben.
(4) Rückgabe: Rückgabe zum Endtermin am Rückgabeort gereinigt; bei Lieferung ist der Mietgegenstand bereit zu stellen und der Zutritt zu ermöglichen. Rücknahmekontrolle erfolgt durch den Vermieter; etwaige Schäden/Verschmutzungen sind binnen 24 Stunden (spätestens nach Entdeckung) anzuzeigen.
(5) Kaution – nur für bestimmte Produkte: Für die Produkte Partyzelt(e), Hüpfburg, Popcornmaschine, Cocktailmaschine, Slusheismaschine und Bubble Soccer ist bei Lieferung oder Abholung eine Barkaution in Höhe von 150,00 € zu hinterlegen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer, vollständiger und trockener Rückgabe unverzüglich erstattet. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung/Trocknung kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden; eine Aufrechnung mit offenen Forderungen bleibt vorbehalten (§5 Abs. 6).

§5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht
(1) Die Zahlung des gesamten Buchungsbetrags erfolgt direkt im Buchungsvorgang über die angebotenen Zahlungsmethoden. Eine Reservierung ohne Zahlung ist nicht möglich.
(2) Akzeptierte Zahlungsmethoden sind im Buchungssystem ersichtlich.
(3) Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
(4) Scheitert die Zahlung, kommt kein Mietvertrag zustande.
(5) Alle Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist enthalten, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung (§19 Abs.1 UStG) angewandt wird.
(6) Der Vermieter ist berechtigt, hinterlegte Kautionen mit offenen Forderungen aufzurechnen.
(7) Dem Kunden ist die Aufrechnung untersagt; bei Verbrauchern gilt dies nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche.

§6 Gewährleistungsansprüche
(1) Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für fehlerhafte Einsatzplanung des Mietgegenstands; die Eignungsprüfung obliegt dem Kunden.
(2) Offensichtliche Mängel bei Übergabe sind unverzüglich zu rügen (§4 Abs. 3).
(3) Tritt während der Mietzeit ein Mangel auf, ist dieser unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ist der Mangel nicht vom Kunden zu vertreten, erfolgt Instandsetzung auf Kosten des Vermieters.
(4) Vom Kunden verursachte Schäden werden gemäß Arbeitsaufwand (50,00 €/Std., viertelstündlich) und Fahrtkosten (50,00 €/Std.) berechnet.

§7 Kündigung / Rücktritt
(1) Die Mietdauer läuft vom bestätigten Liefer-/Abholtermin bis zum vereinbarten Endtermin.
(2) Stornierungen innerhalb von 14 Tagen nach Buchung sind kostenfrei.
(3) Stornokosten:
a) bis 60 Tage vor Datum: kostenfrei,
b) bis 30 Tage vor Datum: 50 % der Gesamtsumme,
c) <30 Tage vor Datum: 100 %.
(4) Bei Ausfall wesentlicher Komponenten elektronischer Mietobjekte (trotz Pflege/Wartung) kann der Vermieter außerordentlich kündigen (Höhere Gewalt). Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
(5) Erfolgt die Abholung am vereinbarten Termin nicht, schuldet der Kunde 100 % des Mietpreises.

§8 Vertragsmäßiger Gebrauch
(1) Nutzung bestimmungsgemäß und gemäß Einweisung/Anleitung; Arbeitsschutz-/UVV sind zu beachten.
(2) Gebrauch durch Dritte ist untersagt; der Kunde haftet für Zuwiderhandlungen.
(3) Wartung/Säuberung fach- und sachgerecht; Zubehör/Verbrauchsmaterial nur vom Vermieter gestellt oder freigegeben.
(4) Reparaturen/Instandhaltung ausschließlich durch den Vermieter.
(5) Untervermietung ist untersagt (Ausnahme: schriftliche Vereinbarung).
(6) Diebstahl/Verlust ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen; Anzeige bei der Polizei ist zu erstatten.
(7) Verkehrssicherungspflicht liegt beim Kunden; der Kunde stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei.

§9 Verbotene Nutzungen
Dem Kunden ist untersagt:
(1) Mietgegenstände an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
(2) Mietgegenstände zu verändern/auseinanderzubauen.
(3) Mietgegenstände aufzubrechen und Hardware offenzulegen.
(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf Mietgegenständen abzustellen oder in sie einzuführen. Ausnahme: Das Befüllen der dafür vorgesehenen Behälter der Cocktailmaschine, Slush-Eis-Maschine und Popcornmaschine gemäß Bedienungsanleitung ist zulässig.
(5) Das Fotospiegel-System und weitere elektronische Mietobjekte ohne Schutz vor Wind/Wetter zu betreiben (ausgenommen geeignetes Hüpfburg-Zubehör).

§11 Haftung des Vermieters
(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch wegen eines Mangels (§536a Abs.1 BGB) ist ausgeschlossen. Die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern kein Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit vorliegt (auch für Vertreter/Erfüllungsgehilfen). Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Keine Haftung für eigene Fehler des Kunden oder Verhalten Dritter.
(3) Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte (z. B. Fotos) wird keine Haftung übernommen.
(4) Keine Haftung für Schäden durch unsachgemäße Nutzung/Missachtung der Anleitung.
(5) Keine Haftung für indirekte Schäden/entgangenen Gewinn, es sei denn, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
(6) Nutzungsrechte an Inhalten liegen beim Kunden; der Vermieter haftet nicht für Verletzungen von Urheber-/Bildrechten Dritter.

§12 Haftung des Kunden
(1) Der Kunde haftet von Übergabe bis ordnungsgemäße Rückgabe für jeden Schaden, sofern er nicht nachweist, den Schaden nicht zu vertreten zu haben; dies gilt auch für Folgeschäden (Abschlepp-, SV-, Ausfall-, Verwaltungskosten).
(2) Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen Dritte, die während der Mietdauer entstehen, werden – soweit durch den Kunden oder Dritte in seinem Einfluss verursacht – auf den Kunden übergeleitet; der Kunde stellt den Vermieter frei.
(3) Der Kunde stellt den Vermieter von Buß-/Verwarngeldern, Gebühren und sonstigen Ersatzansprüchen frei, die Behörden oder Dritte anlässlich von Verstößen geltend machen.
(4) Bei verspäteter Rückgabe und daraus resultierenden Drittschäden haftet der Kunde.
(5) Der Kunde haftet für Verlust/Diebstahl/Beschädigung der Mietobjekte, auch wenn durch Dritte verursacht; der Vermieter ist unverzüglich zu informieren.

§13 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis Eigentum der TZ Vermietung GbR.

§14 Sonderbestimmungen für bestimmte Produkte
(1) Fotobox / Fotospiegel
1.    Einsatz ausschließlich in geschlossenen Räumen oder überdachten Außenbereichen.
2.    230-V-Stromanschluss erforderlich.
3.    Bei Schäden während der Mietzeit haftet der Kunde für Reparatur/Wiederbeschaffung.
4.    Ausreichend Platz für sicheren Auf-/Abbau und Betrieb sicherstellen.
(2) Hüpfburg
1.    Nutzung nur durch die max. zulässige Anzahl an Personen.
2.    Geeignet bis einschließlich 12 Jahre.
3.    Klettern an den Wänden verboten.
4.    Nutzung nur unter Aufsicht Erwachsener.
5.    Keine scharfen Gegenstände, Schuhe, Essen, Getränke in der Hüpfburg.
6.    Schmuck/Brillen/Gürtelschnallen vorher ablegen.
7.    Hüpfburg muss ordnungsgemäß befestigt werden.
8.    Aufbau nur auf geeignetem Untergrund, frei von scharfen Gegenständen.
9.    Bei Schäden haftet der Kunde für Reparatur/Wiederbeschaffung.
10.    230-V-Stromanschluss erforderlich; Sicherheitsabstand ≥ 1,5 m zu Hindernissen.
11.    Nutzung nur bis 38 km/h Wind (Bft 5); bei Starkregen/Gewitter nicht verwenden.
12.    Der Vermieter haftet nicht für Unfälle/Schäden aus unsachgemäßer Nutzung.
13.    Reinigung & Rückgabe: Hüpfburg inkl. Zubehör (z. B. Gebläse, Matten, Erdnägel/Rutschbahn) ist vom Kunden gereinigt und vollständig trocken zurückzugeben; bei Verstoß kann eine Reinigungspauschale gem. §3 Abs. 8 anfallen.
14.    Kaution: Es fällt die in §4 Abs. 5 beschriebene Barkaution von 150,00 € an.
(3) Audio-Gästebuch
1.    Lieferung mit Nutzungs-/Rücksendeanleitung; diese ist einzuhalten.
2.    Der Kunde haftet für Geräteschäden und fristgerechte Rücksendung.
(4) Cocktailmaschine
1.    Einsatzort & Strom: Betrieb auf fester, ebener Stellfläche in trockener, gut belüfteter Umgebung oder unter wetterfestem Dach; 230-V-Stromanschluss erforderlich; Geräte aufrecht transportieren/betreiben.
2.    Füllmedien: Nur stille, nicht kohlensäurehaltige Flüssigkeiten/Sirupe/Konzentrate; keine stückigen/viskosen/Milch-/Sahne-Inhalte oder kohlensäurehaltigen Getränke.
3.    Bedienung: Nur von eingewiesenen Personen; Trockenlauf vermeiden; ausreichenden Füllstand sicherstellen.
4.    Reinigung: Nach Einsatzende Behälter und Leitungen mit klarem Wasser spülen und entsprechend zurückgeben. 
5.    Kaution: Es fällt die in §4 Abs. 5 beschriebene Barkaution von 150,00 € an.
(5) Slush-Eis-Maschine
1.    Einsatzort & Strom: 230-V-Stromanschluss, Betrieb auf fester, ebener, tragfähiger Fläche; direkte Sonne/Regen vermeiden.
2.    Füllmedien: Nur geeignete Slush-Sirupe/Konzentrate; keine stückigen/viskosen oder kohlensäurehaltigen Getränke.
3.    Bedienung: Vor Erstbetrieb Standzeit beachten; Füllstände/Gefrierzyklen gemäß Anleitung bedienen.
4.    Reinigung: Nach Einsatzende Behälter/Leitungen mit klarem Wasser spülen und entsprechend zurückgeben. 
5.    Kaution: Es fällt die in §4 Abs. 5 beschriebene Barkaution von 150,00 € an.
(6) Popcornmaschine
1.    Einsatzort & Strom: 230-V-Stromanschluss; Betrieb auf fester, ebener Fläche; Heißteile beachten (Verbrennungsgefahr).
2.    Zutaten: Nur Maiskörner, Öl/Fett und ggf. Zucker/Salz gemäß Anleitung; keine Flüssigkeiten/Fremdstoffe in den Heißkessel.
3.    Bedienung: Nur von eingewiesenen Personen; Heizelemente vor Reinigung abkühlen lassen.
4.    Reinigung & Rückgabe: Gerät ist vom Kunden gereinigt und trocken zurückzugeben; bei Verstoß kann eine Reinigungspauschale gem. §3 Abs. 8 anfallen.
5.    Kaution: Es fällt die in §4 Abs. 5 beschriebene Barkaution von 150,00 € an.
(7) Barista-Service (Coffee Catering)
1.    Leistungsumfang: Mobile Kaffeebar inkl. Barista-Personal, Maschine (Siebträger), Mühle, Bohnen und Verbrauchsmaterialien gemäß Angebot.
2.    Strom & Platz: 230-V-Stromanschluss (eigener Stromkreis empfohlen), ebene/wettergeschützte Stellfläche; Zugang/Anfahrt sicherstellen.
3.    Hygiene: Bei unbetreutem Betrieb liegt die Lebensmittelhygiene beim Kunden; bei betreutem Betrieb verantwortet der Vermieter die Arbeitsfläche/Geräte gemäß Angebot.
4.    Auf- & Abbau: Zeiten sind in den Mietzeitraum einzurechnen; Verzögerungen durch fehlende Zugänge können zusätzlich berechnet werden.
(8) Partyzelt(e)
1.    Einsatz & Untergrund: Aufbau auf ebenem, tragfähigem Untergrund; Standsicherung (Ballastierung/Abspannung) gemäß Vorgaben. B1-Material (sofern ausgewiesen) ersetzt nicht die Pflicht, offenes Feuer zu vermeiden.
2.    Witterung: Zelte gegen Wind/Regen sichern; bei Unwetterwarnung geeignete Sicherungs-/Räumungsmaßnahmen treffen.
3.    Genehmigungen: Etwaige behördliche Auflagen/Genehmigungen (z. B. Fluchtwege/Nutzungsänderung) liegen beim Kunden.
4.    Reinigung & Rückgabe: Zeltplanen, Gestänge und Zeltboden sind vom Kunden gereinigt und trocken zurückzugeben; Feuchte-/Schimmelschäden gehen zu Lasten des Kunden.
5.    Kaution: Es fällt die in §4 Abs. 5 beschriebene Barkaution von 150,00 € an.
(9) Bubble Soccer
1.    Umfang & Sicherheit: Nutzung nur auf ebenem, geeignetem Untergrund (Rasen/Halle) mit ausreichender Freifläche; Hindernisse entfernen; Sicherheitsanweisungen beachten.
2.    Betreuung: Spielbetrieb nur mit eingewiesener Aufsicht; keine Tritte gegen Bälle/keine Stöße gegen Unbeteiligte; Rutschgefahr in Hallen beachten.
3.    Reinigung & Rückgabe: Bälle, Gurte und Zubehör sind vom Kunden gereinigt und trocken zurückzugeben; bei Verstoß kann eine Reinigungspauschale gem. §3 Abs. 8 anfallen.
4.    Kaution: Es fällt die in §4 Abs. 5 beschriebene Barkaution von 150,00 € an.

§15 Datenschutz
Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Näheres in der Datenschutzerklärung des Vermieters.

§16 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart.
(2) Gerichtsstand ist Viersen, wenn es sich nicht um einen Verbraucher handelt.
(3) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(5) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung als vereinbart.

Stand: 26.08.2025
 

bottom of page